Die Begriffe und Inhalt der Leistungserklärung sind gemäß Artikel 6 und Anhang III der CPR gegeben. Der Hersteller muss in der Erklärung den vorgesehenen Verwendungszweck erwähnen und die Eigenschaften (Stufen, Klassen) in Übereinstimmung mit den harmonisierten technischen Spezifikationen definieren. Der Hersteller versichert nicht die Übereinstimmung der grundlegenden Anforderungen der Bauprodukte, sondern die Übereinstimmung der Eigenschaften der Produkte mit der Charakteristik gemäß der Leistungserklärung. Ziel ist es zuverlässige und nützliche Informationen zu gewährleisten, die bei der Planung und Realisation von Bauwerken verwendet werden sein können. Eine Kopie der Leistungserklärung kann man in gedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung stellen.
Gebäudedämmung EPS
PoV_IZOPOL_39_EPS_S_CZ.pdf
PoV_IZOPOL_40_EPS_70_CZ.pdf
PoV_IZOPOL_41_EPS_100_CZ.pdf
PoV_IZOPOL_42_EPS_150_CZ.pdf
PoV_IZOPOL_43_EPS_200_CZ.pdf
PoV_IZOPOL_44_EPS_100_Extra Plus_CZ.pdf
PoV_IZOPOL_45_EPS_150_Extra Plus_CZ.pdf
Bausysteme
PoV_IZOPOL_29_MAXPLUS_CZ.pdf
PoV_IZOPOL_31_MED_CZ.pdf